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  • AutorenbildMag. Verena Kränkl

Informationen zum Ausfallsbonus

Aktualisiert: 9. Apr. 2021

Stand 15.03.2021


Was ist der Ausfallsbonus?

Der Ausfallsbonus ist eine weitere Covid Förderung für Betriebe, die von einem massiven Umsatzeinbruch betroffen sind.


Wem steht der Ausfallsbonus zu?

Der Ausfallsbonus steht Unternehmen mit einem Umsatzausfall von mindestens 40% in einem Kalendermonat zu.


Was ist der Vergleichszeitraum?

Der Vergleichszeitraum ist immer der entsprechende Monat des Vorjahres bzw. aus 2019. Zum Beispiel:

Jänner 2021 – Vergleich mit Jänner 2020

Februar 2021 – Vergleich mit Februar 2020

März 2021 – Vergleich mit März 2019


Der frühestmögliche Betrachtungszeitraum ist November 2020, der letztmögliche Betrachtungszeitraum ist Juni 2021.


Bis wann ist der Ausfallbonus zu beantragen?

Der Ausfallsbonus kann immer bis zum 15. des drittfolgenden Monats, also der Jänner bis zum 15.04.2021 beantragt werden. Ausgenommen davon sind November und Dezember 2020 (hier gilt wiederum die Abgabe bis 15.04.2021).


Welche Höhe hat der Ausfallsbonus?

Der Ausfallsbonus besteht aus zwei Teilen:


15% (berechnet vom Umsatzrückgang) ist der Ausfallsbonus


15% Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000. Dies allerdings mit der Verpflichtung, dass der Antrag für den Fixkostenzuschuss 800.000 bis zum 31.12.2021 gestellt wird. Dadurch ist der Antrag auf Verlustersatz ausgeschlossen.

Insgesamt kann der Ausfallsbonus somit bis zu 30 Prozent des berechneten Umsatzausfalls betragen.


Wo ist der Antrag zu stellen?

Der Antrag kann in FinanzOnline unter dem Punkt Weitere Services/Sonstige Anträge gestellt werden.


Kann ich das allein machen oder benötige ich den Steuerberater?

Nein, Sie benötigen keinen Steuerberater, Sie können es einfach selbst beantragen!



Hier finden Sie weitere Informationen zu der Richtlinie und den FAQs: https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/ausfallsbonus.html


© Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 3b Abs. 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Gewährung eines Ausfallsbonus an Unternehmen mit einem hohen Umsatzausfall (VO Ausfallsbonus)

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