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AutorenbildMag. Verena Kränkl

Die Zahl 10 wird 18!

Hat Ihre Personalverrechnerin bzw. Steuerberaterin in den letzten Jahren immer gesagt, dass es für den Dienstnehmer steuerlich am besten ist, nur 10 Überstunden auszubezahlen, da bis dahin die Zuschläge für den Dienstnehmer steuerfrei sind?

Der dafür verantwortliche Paragraph im Einkommensteuergesetz (dieses ist auch für die Lohnsteuer zuständig) wurde mit 1. Jänner 2024 geändert. Dieses und nächstes Jahr sind es nun 18 Überstunden, wo die Zuschläge mit 50 %, bis maximal 200 € abgabefrei abgerechnet werden dürfen. Dies freut Ihre Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer ganz sicher. Betroffen sind übrigens nur „normale“ Überstunden, keine Überstunden am Sonntag, Feiertag oder in der Nacht.

 

Im Jahr 2026 soll dies wieder abgesenkt werden – aber wenn es soweit ist – informieren wir Sie natürlich darüber.

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